Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung oder auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposes und seiner Bedingungen zustande.
- Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposes und seiner Bedingungen zustande.
- Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt , sofern die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahr bleibt. Ferner wird der Provisionsanspruch auch dadurch nicht berührt, dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber Courtagenforderungen sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Sollte dem Auftraggeber das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Informationen schriftlich anzuzeigen und die quelle zu benennen.
- Die Objektangaben in unseren Exposes und Unterlagen basieren auf vom Objektanbieter oder anderen hierzu auskunftsbefugten Personen erteilten Auskünften. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu bewerten sind. Irrtum und Zwischenverkauf und/oder Vermietung bleiben vorbehalten
- Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Die Weitergabe der Informationen an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet; im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten haftet der der Auftraggeber anderenfalls mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Kommt auf Grund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, an welcher der Auftraggeber beteiligt ist, zustande, so ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung der Provision verpflichtet.
- Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden
- Erfüllungsort/ Gerichtsstand ist München
- Sollten eine oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.


