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Zensus 2021 und die DSGVO  eine Handlungsempfehlung für Vermieter
09.09.2020 -

Zensus 2021 und die DSGVO eine Handlungsempfehlung für Vermieter

Der Zensus 2021 ist eine im Mai 2021 geplante Volkszählung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Seit Januar 2019 werden Verwalter von Wohngebäuden und potentielle Großeigentümer von den Statistischen Landesämtern angeschrieben und aufgefordert erste Auskünfte zu Wohnobjekten und deren Eigentümern zu geben.  Hintergrund dessen sind zwei europäische Verordnungen (EG Nr. 763/2008; EU 2017/712), die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten begründen, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Mit dem Zensus werden neben den Einwohnerzahlen auch tief gegliederte Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation erhoben. Vermieter treffen demnach also Informationspflichten nach der DSGVO

 

Zensus 2021 und die DSGVO - wie Sie sich als Vermieter rechtzeitig vorbereiten können
14.10.2019 -

Zensus 2021 und die DSGVO - wie Sie sich als Vermieter rechtzeitig vorbereiten können

Der Zensus 2021 - ein Großprojekt des Statistischen Verbundes

Im Jahr 2021 wird wieder gezählt: Die Statistischen Ämter des Bundes sowie der Länder werden im Rahmen einer EU-Zensusrunde in Deutschland einen sogenannten Zensus durchführen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Volkszählung, sondern auch um eine genaue Erfassung der Gebäude und Wohnungen. Damit entspricht Deutschland der EU-Verordnung 712/2017, die für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend ist. Es geht aber um deutlich mehr, als nur die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Gefragt sind demnach weiterführende Daten, wie beispielsweise zur Erwerbstätigkeit der Bevölkerung und natürlich zum aktuellen Immobilienbestand. Was dies nun konkret für Sie als Wohnungsvermieter bedeutet, möchten wir nachfolgend näher beleuchten.

 

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 – Worauf Sie bei der Vermietung künftig unbedingt achten sollten
11.02.2019 -

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 – Worauf Sie bei der Vermietung künftig unbedingt achten sollten

Mit dem neuen Jahr kommen einige Änderungen auf die Immobilienbranche zu, nicht zuletzt das am 1. 1. 2019 in Kraft getretene Mietrechtsanpassungsgesetz umfasst neue Regelungen für Hausverwalter und Vermieter. Doch das ist noch nicht alles, es stehen weitere Reform- und Gesetzesvorhaben ins Haus, teilweise befinden diese sich schon im Gesetzgebungsverfahren - hier die wichtigsten Fakten.

Die 10 wichtigsten Tipps, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen
06.07.2016 -

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Es wurde viel geredet und viel spekuliert. Und seit 1. Juni 2015 ist es in Kraft: das Bestellerprinzip. Einfach formuliert, sagt es, „wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch“. Bestellt wird der Makler in den meisten Fällen vom Vermieter.

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