Grundakte
Parallel zum eigentlichen Grundbuch führt das Grundbuchamte die auch als Stammakte bezeichnete Grundakte zu einem Grundstück. Hier werden alle Urkunden sowie Dokumente, die einer Eintragung im jeweiligen Grundbuch des Grundstücks zuzuordnen sind, gesammelt. Dabei kann es sich beispielsweise um Erbscheine, Teilungserklärungen, Notarverträge und Gerichtsurteile handeln.