Indexmiete
Für ein Mietobjekt lässt sich auch eine variable Miete vereinbaren, die von einer Basismiete ausgeht und an bestimmte Parameter als Preisindex gebunden ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnraum sind im § 557b BGB geregelt. Folgende Voraussetzungen müssen dabei eingehalten werden:
- Bezugsgrundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes
- Miete wird jeweils für ein Jahr beibehalten
- Erhöhungen werden schriftlich und mit Berechnung geltend gemacht, ein Einverständnis des Mieters ist nicht notwendig
- zusätzliche Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind ausgeschlossen
Auch bei Modernisierungen können Vermieter nur eine Mieterhöhung durchsetzen, wenn mit diesen Maßnahmen behördliche oder gesetzliche Auflagen erfüllt werden.