Lexikon A

Annuitätendarlehen

Als Annuitätendarlehen gilt ein Kredit mit gleichbleibenden Tilgungsraten, die sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammensetzen. Da sich die Kreditsumme durch die anteilige Tilgung reduziert, verschiebt sich das Verhältnis von Zins und Tilgung: Während der Tilgungsanteil der Monatsrate steigt, reduziert sich die Zinsbelastung. Es gibt auch bei Annuitätendarlehen unterschiedliche Ausgestaltungen: Bei einer Immobilienfinanzierung wird zumindest für die Dauer der Zinsfestschreibung eine Annuität festgelegt. Alternativ kann eine "unechte" oder variable Annuität vereinbart werden, bei der der Tilgungsanteil konstant bleibt, während die Rate sich wegen der sinkenden Zinsen reduziert.

Auflassung

Der Verkäufer einer Immobilie ist auch nach Unterzeichnung des Verkaufsvertrages noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Um seine Interessen zu schützen, lässt der Käufer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vornehmen. Die Auflassung bestätigt die dingliche Einigung zwischen beiden Parteien zur Übereignung des Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts. Der Kaufpreis sollte deswegen erst nach Eintragung der Auflassung bezahlt werden.

Auflassungsvormerkung

Diese eingetragene Vormerkung im Grundbuch dient zur Sicherung des künftigen Erwerbs von Eigentum und wird bei einer Baufinanzierung als effektive Sicherungsmaßnahme für einen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung eines Grundstücks angewendet. Grundlage ist der § 883 BGB. Mit der Auflassungsvormerkung genießt der Erwerber Schutz, da der Verkäufer das betreffende Grundstück nicht anderweitig veräußern kann. Da der Käufer sich erst nach Erledigen zahlreicher Formalitäten als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen kann, aber oft schon zu einen früheren Zeitpunkt Zahlungen zu leisten hat, erreicht er so einen sicheren Kompromiss.

Alleinauftrag

Der Alleinauftrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und seinem Auftraggeber. Alternativ werden auch die Begriffe "Maklerdienstvertrag" oder "Makleralleinauftrag" verwendet. Eine wichtige Regelung bezieht sich darauf, dass nur einem Makler der Auftrag zur Vermarktung eines Objektes erteilt werden darf. Darüber hinaus kann in einem qualifizierten oder erweiterten Alleinauftrag der Ausschluss einer durch den Verkäufer selbst initiierten Vermarktung festgelegt werden.

lasche__29x22.png
Kontakt

Kontakt

Chriscon e.K.

Immobilien und Relocation

Maximilianstraße 35a
D-80539 München

E-mail: info@chriscon.de
Web: www.chriscon.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8:30 - 18.00 Uhr

Telefon +49-(0)-89-330356-40

Telefax +49-(0)-89-330356-41

Chriscon auf:

googleplus__28x28_22x22.jpg
instagram__28x28_22x22.jpg
facebook__28x28_22x22.jpg
youtube__28x28_22x22.jpg
xing__28x28_22x22.jpg
linkedin__28x28_22x22.jpg

Anfahrt

Formular

* Pflichtfelder

Diese Seite teilen: