Lexikon F

Finanzierungsantrag

Als einseitige Willenserklärung ist ein Finanzierungsantrag als Angebot zum Vertragsabschluss zu verstehen. Die Form wird dabei so gewählt, dass eine Annahme des Finanzierungsantrags ausreicht, um den eigentlichen Vertrag zustande kommen zu lassen. Dazu muss ein Finanzierungsantrag die grundlegenden Komponenten, wie zum Beispiel die Vertragspartner, den Gegenstand sowie die Gegenleistung, enthalten. Sollten diese Punkte nicht ausreichend erklärt sein, ist ein solcher Antrag unwirksam. Sobald der Antrag angenommen ist, gilt der Finanzierungsvertrag als geschlossen.

Flächennutzungsplan

Als Flächennutzungsplan wird der Bauleitplan der betreffenden Gemeinde bezeichnet, der entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) entwickelt wird. Hier wird die vorgesehene Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Gemeinde in Grundzügen festgelegt, um den Bedürfnissen auch künftig Rechnung tragen zu können. Auszuweisen sind Bauflächen, Parkanlagen, öffentliche Gebäude, aber auch Flächen für Land- und Forstwirtschaft. Die Bauflächen sind wiederum nach Art der Nutzung in Wohn- oder Sonderbauflächen sowie gemischte Bauflächen zu unterscheiden und eventuell auch als separate Siedlungsgebiete auszuweisen.

Flurkarte

Die auch unter den Begriffen amtlicher Lageplan, Liegenschafts- oder Katasterkarte bekannte Flurkarte wird beim jeweiligen Katasteramt geführt. Es handelt sich um die maßstabsgetreue Abbildung von Flurstücken und Grundstücken, die im Zusammenspiel mit der Schätzungskarte den wesentlichen Teil des Liegenschaftskatasters bildet. Die Flurkarte weist die genaue Lage von Grundstücken, deren Größe und natürlich auch den genauen Grenzverlauf nach, sodass sie als amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und somit als Sicherung des Eigentums gilt. Gleichzeitig dient sie als Basis zur Veranlagung der Grundsteuer.
Im Gegensatz zu den einstigen Papier-Ausführungen wird heute die automatisierte Liegenschaftskarte verwendet, also eine digitale Ausgabe der Flurkarte, die dieselben Aufgaben erfüllt.

lasche__29x22.png
Kontakt

Kontakt

Chriscon e.K.

Immobilien und Relocation

Maximilianstraße 35a
D-80539 München

E-mail: info@chriscon.de
Web: www.chriscon.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8:30 - 18.00 Uhr

Telefon +49-(0)-89-330356-40

Telefax +49-(0)-89-330356-41

Chriscon auf:

googleplus__28x28_22x22.jpg
instagram__28x28_22x22.jpg
facebook__28x28_22x22.jpg
youtube__28x28_22x22.jpg
xing__28x28_22x22.jpg
linkedin__28x28_22x22.jpg

Anfahrt

Formular

* Pflichtfelder

Diese Seite teilen: