Instandhaltungsrücklage

Um Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung der Bausubstanz finanzieren zu können, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Instandhaltungsrücklage oder -rückstellung bilden. Die Höhe ist nicht explizit vorgeschrieben, hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Wird zu wenig zurückgestellt, steigt das Risiko, zur Finanzierung größerer Maßnahmen Sonderumlagen realisieren zu müssen.
Zur Berechnung können unterschiedliche Methoden genutzt werden:

  • Die Berechnung nach Stein sieht zwischen 0,8 und 1,0 Prozent vom Baupreis pro Quadratmeter und Jahr vor - hier ist das Risiko der Preissteigerung durch eine regelmäßige Prüfung zu minimieren.
  • Gemäß § 28 Abs. 2 der II. Berechnungsverordnung sollten für Wohnungen, die jünger als 22 Jahre sind, maximal 7,10 Euro pro Quadratmeter und Kalenderjahr zurückgestellt werden. Wurde die Wohnung vor 23 und 32 Jahren fertiggestellt, beträgt dieser Satz 9,00 Euro und bei älteren maximal 11,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr.
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