Miteigentumsanteil

Mit dem Miteigentumsanteil wird der Anteil beschrieben, den ein Eigentümer über die eigene Wohnung hinaus am Gesamteigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt. Dazu zählen zum Beispiel die Außenflächen einer Wohnanlage. Der Miteigentumsanteil stellt demnach einen Verteilerschlüssel dar, der bei der Aufteilung aller übrigen Immobilienbestandteile angesetzt wird.
Benötigt wird der Miteigentumsanteil, um die anfallenden Sanierungs-, Instandhaltungs-, Modernisierungs- oder auch Reinigungskosten korrekt aufteilen zu können. Darüber hinaus spielt dieser Schlüssel eine wichtige Rolle bei der Eigentümerversammlung, die nur bei Anwesenheit von mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile beschlussfähig ist. Festgelegt wird der Anteil in der Teilungserklärung bis zum Tausendstel, wobei es keine einheitliche rechtliche Grundlage gibt, die Größe der Wohnung jedoch im maßgeblichen Wohn-Nutzflächenverhältnis eine wichtige Rolle spielt. Die notariell zu beurkundende Teilungserklärung kann vom Eigentümer eingesehen werden.

Ein Miteigentumsanteil kann, falls es keine anderslautenden Vereinbarungen gibt, mit einer Hypothek belastet oder auch verkauft oder übertragen werden.

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