Staffelmiete

Wird eine Staffelmiete im Mitvertrag vereinbart, sind damit mehrere Mieterhöhungen im Laufe des Mietverhältnisses gemeint. Dazu müssen sowohl der Erhöhungsbetrag als auch das Datum der Erhöhung detailliert ausgewiesen sein. Nicht zulässig sind hingegen prozentuale Steigerungen. Darüber hinaus muss zwischen den Erhöhungen jeweils ein Jahr liegen, in dem die Miete unverändert bleibt. Im Vergleich dazu hängt die Mieterhöhung bei einer Indexmiete von der Entwicklung der Verbraucherpreise ab.

lasche__29x22.png
Kontakt

Kontakt

Chriscon e.K.

Immobilien und Relocation

Maximilianstraße 35a
D-80539 München

E-mail: info@chriscon.de
Web: www.chriscon.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8:30 - 18.00 Uhr

Telefon +49-(0)-89-330356-40

Telefax +49-(0)-89-330356-41

Chriscon auf:

googleplus__28x28_22x22.jpg
instagram__28x28_22x22.jpg
facebook__28x28_22x22.jpg
youtube__28x28_22x22.jpg
xing__28x28_22x22.jpg
linkedin__28x28_22x22.jpg

Anfahrt

Formular

* Pflichtfelder

Diese Seite teilen: