9. September 2024

Virtuelle Eigentümerversammlungen

Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen: Ein Schritt in die Zukunft

Die Digitalisierung erfasst immer mehr Lebensbereiche, und nun auch das Wohnungseigentum. Mit dem neuen Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen öffnet der Gesetzgeber die Tür für eine moderne und flexible Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bisher mussten solche Versammlungen physisch stattfinden, was oft organisatorische Herausforderungen mit sich brachte. Durch die neuen Regelungen können Eigentümer nun bequem von zu Hause aus an wichtigen Entscheidungen teilhaben.

Das Gesetz bietet zahlreiche Vorteile

Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online durchzuführen, bietet zahlreiche Vorteile. Eigentümer, die bisher aufgrund von Entfernungen oder zeitlichen Einschränkungen nicht an den Versammlungen teilnehmen konnten, haben nun die Chance, aktiv mitzuwirken. Diese erhöhte Teilnahmebereitschaft stärkt die demokratischen Prozesse innerhalb der Eigentümergemeinschaften.

Ein weiterer Vorteil ist die Effizienz. Virtuelle Versammlungen sparen Zeit und Ressourcen. Es entfallen lange Anfahrtswege und aufwändige organisatorische Vorbereitungen vor Ort.

Kritiker weisen jedoch auf mögliche Herausforderungen hin.

Technische Probleme könnten die Durchführung beeinträchtigen und Datenschutzbedenken müssen berücksichtigt werden.

Auch ältere Menschen könnten möglicherweise Schwierigkeiten mit der Anwendung der benötigten Technik haben. Für sie kann der Zugang zu virtuellen Versammlungen eine Hürde darstellen, die ihre Teilnahme an wichtigen Entscheidungen erschwert.

Der Bundestag hat diese Bedenken aufgegriffen und betont, dass sichere Kommunikationsplattformen verwendet und strenge Datenschutzrichtlinien eingehalten werden müssen.

Ferner – selbst wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt – ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten.

Trotz dieser Herausforderungen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen und inklusiven Verwaltung von Wohnungseigentum.

Bildquelle : www.pixabay.de/ markusspieske

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Gülriz Günay

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