Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt als deutsche Verordnung die Definition von Wohnflächen und deren Berechnung. Gegenstand ist ausdrücklich der Mietwohnraum, der vor allem im Kontext mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) nach den geltenden Vorschriften zu berechnen ist. Dazu zählt beispielsweise die Regel, dass die Flächen von Balkonen oder Terrassen sowie von nicht beheizbaren Wintergärten maximal zur Hälfte zum Wohnraum zählen
Mit der Wohnflächenverordnung wurden zum 1.1.2004 die §§ 42 - 44 der II. Berechnungsverordnung abgelöst, Allerdings müssen bereits vor 2004 erstellte Berechnungen zur angepasst werden, sollten bauliche Veränderungen am betreffenden Wohnraum durchgeführt worden sein.

lasche__29x22.png
Kontakt

Kontakt

Chriscon e.K.

Immobilien und Relocation

Maximilianstraße 35a
D-80539 München

E-mail: info@chriscon.de
Web: www.chriscon.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8:30 - 18.00 Uhr

Telefon +49-(0)-89-330356-40

Telefax +49-(0)-89-330356-41

Chriscon auf:

googleplus__28x28_22x22.jpg
instagram__28x28_22x22.jpg
facebook__28x28_22x22.jpg
youtube__28x28_22x22.jpg
xing__28x28_22x22.jpg
linkedin__28x28_22x22.jpg

Anfahrt

Formular

* Pflichtfelder

Diese Seite teilen: