26. März 2020

Covid 19: Handlungsempfehlungen für Wohnungsübergaben in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie trifft uns alle – kein Lebensbereich bleibt derzeit verschont. Wie unser Leben künftig aussehen wird, das können wir an dieser Stelle noch gar nicht ahnen. Doch irgendwie muss es auch weitergehen. Aus diesem Grund geben wir hier ganz pragmatische Handlungsempfehlungen zum Thema Wohnungsübergaben bei Mieterwechsel – so können Sie vorgehen.

Kurzer Abriss: Das sind die aktuellen Regularien und Vorschriften der Bundesregierung

Bund und Länder haben sich auf folgende Regeln geeinigt: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ Diese Einschränkung der Kontakte soll für wenigstens zwei Wochen gelten – Beginn war der 23.3.2020. Doch die Länder gehen durchaus eigene Wege, allen voran der Freistaat Bayern, der an seiner bereits vorher verhängten Ausgangsbeschränkung festhält. Hier heißt es, dass die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen werden darf. Das Saarland will folgen, Sachsen hat dies bereits getan.

Was bedeuten diese Regeln nun genau?

Wir sind also dazu aufgefordert, unsere persönlichen sozialen Kontakte drastisch einzuschränken. Ausgenommen sind lediglich die Angehörigen unseres Hausstandes. Ansonsten sollen wir einen Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern zu anderen Menschen halten. Eine strenge Ausgangssperre wurde demnach nicht verhängt, es ist weiterhin möglich

  • zur Arbeit zu gehen,
  • eine Notbetreuung wahrzunehmen,
  • einzukaufen,
  • einen Arzt aufzusuchen,
  • individuell Sport zu treiben und sich an frischer Luft zu bewegen und
  • andere notwendige Tätigkeiten auszuüben.


Wichtige Handlungsempfehlung: Hygienevorschriften einhalten

All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung des Corona-Virus und damit das Risiko einer Erkrankung an Covid 19 einzudämmen. Wir haben es alle in der Hand – und das im wahrsten Sinne des Wortes: Wir sollten mehrmals täglich gründlich die Hände waschen – mit Seife für wenigstens 20 Sekunden. Wie oft wir uns unbewusst ins Gesicht fassen, können Sie selbst mit etwas Kontrolle feststellen, auch dies gilt es zu vermeiden. Husten und Niesen in die Armbeuge und die Einhaltung des Mindestabstandes runden die Hygienevorschriften ab. Alles in allem sind das keine überzogenen Anforderungen, hier können wir gemeinsam mit etwas Disziplin schon für unsere Sicherheit und die unserer Mitmenschen sorgen.


Wohnungsübergabe: Aufschieben oder durchführen?

Nach aktueller Regelung dürfte eine Wohnungsübergabe zu den dringlichen Angelegenheiten zählen, die eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung begründen. Grundsätzlich ist es ja weder dem Vermieter noch dem Mieter zuzumuten, einen Mietvertrag um wenigstens einen weiteren Monat zu verlängern, weil die Übergabe der neuen Wohnung nicht funktioniert. In der Regel geht der alte Mietvertrag nahtlos in das neue Mietverhältnis über – alle Beteiligten sind also darauf angewiesen, dass die geplanten Schritte auch durchgeführt werden können: Der neue Mieter muss nach Wohnungs- und Schlüsselübergabe Zugang zu seiner Wohnung erhalten, der bisherige muss sich darauf verlassen können, dass er nun nicht doppelt belastet wird. Und auch der Vermieter sollte die Sicherheit erhalten – allen widrigen Umständen zum Trotz.

Wichtig ist jedoch, dass Sie bei einer Wohnungsübergabe auf die Hygienevorschriften achten: Halten Sie unbedingt den Abstand von wenigstens 1,5 Metern ein – mit etwas Selbstkontrolle ist dies durchaus möglich.


Praxisleitfaden für eine Wohnungsübergabe – chronologisch geordnet

So können Sie den Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren:


Fall 1: Alle Beteiligten befinden sich in derselben Stadt

1. Als Vermieter bereiten Sie in der betreffenden Wohnung zunächst alleine das Abnahme- und Übergabeprotokoll vor und lesen die Zählerstände ab, sofern das möglich ist.

2. Nutzen Sie Einweghandschuhe – so vermeiden Sie den Hautkontakt zu Türen und Türklinken.

3. Hinterlegen Sie das vorbereitete Abnahme- und Übergabeprotokoll in der Wohnung und verlassen Sie diese.

4. Nun kann Ihr Mieter die Wohnung betreten, das Protokoll durchlesen und Ihre Anmerkungen prüfen – Sie können an der frischen Luft warten.

5. Ist Ihr Mieter mit der Abnahme/Übergabe einverstanden, kann er unterzeichnen – Sie können anschließend gegenzeichnen.

6. Übergeben Sie den Wohnungsschlüssel an Ihren Mieter, nutzen Sie dafür sinnvollerweise eine kleine Tüte.


Fall 2: Die Beteiligten halten sich an unterschiedlichen Orten auf

1. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter einen telefonischen Übergabetermin.

2. Kurz vor dem Termin begeben Sie sich in die Wohnung, beantworten die einzelnen Fragen des Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls und fügen eventuelle Anmerkungen hinzu.

3. Fotografieren Sie anschließend die Seiten und übermitteln Sie diese Ihrem Mieter.

4. Anschließend führen Sie ein Video-Telefonat mit Ihrem Mieter durch. So können Sie gemeinsam das von Ihnen vorbereitete und übermittelte Protokoll durchgehen und sich auch in der Wohnung umschauen.

5. Haben Sie alle Punkte besprochen und dies entsprechend im Protokoll vermerkt, dann können Sie Ihren Mieter um Unterzeichnung und Übersendung des Protokolls bitten.


Fazit: Gemeinsam meistern wir diese Krise

Die neuen Technologien machen es möglich, dass wir auch angesichts der Bedrohung durch Covid 19 die Abnahme oder Übergabe einer Wohnung realisieren können. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin ganz pragmatische Lösungen entwickeln, die der aktuellen Situation gerecht werden. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten Fragen oder Probleme haben. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite – so werden wir auch diese Herausforderung Hand in Hand meistern.


Bildquelle : www.pixabay.de/ congerdesign

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Gülriz Günay

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