Gemeinsam finden wir die passende Honorar Lösung
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt zum 23. Dezember 2020 in Kraft.
Damit reguliert der Gesetzgeber den Bereich des Verkaufs privaten Wohneigentums, um die damit verbundenen Kosten gerecht zu verteilen. Beauftragen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einen Immobilienmakler, haben beide Parteien auch die anstehenden Maklerkosten gemeinsam zu tragen.
Wir bieten unseren Kunden dabei drei unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Sie haben Fragen oder möchten Ihre Immobilie in professionelle Hände geben ? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir die passende Honorarlösung für den optimalen Verkauf Ihrer Immobilie.