Provisionsmodelle

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Variante 1:

Teilung der Provision

Der Makler schließt mit beiden
Parteien einen Maklervertrag.

Käufer und Verkäufer teilen sich die
Provision und bezahlen beide das gleiche.

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Variante 2:

Käufer bezahlt
maximal 50%

Der Makler schließt nur mit dem
Verkäufer einen Vertrag.

Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte
der mit dem Makler vereinbarten Provision.

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Variante 3:

Verkäufer übernimmt
die Provision zu 100%

Der Makler schließt nur mit dem
Verkäufer einen Vertrag.

Der Verkäufer übernimmt
die Provision vollständig.

Verteilung der Maklerkosten - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ändert sich ab dem 23. Dezember 2020?

Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision alleine getragen. Letzteres ist zukünftig nicht mehr möglich. Makler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.

Wer bezahlt den Makler?

Es gibt unterschiedliche Modelle. Der Makler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Bei keinem Modell zahlt der Käufer mehr als die Hälfte der vereinbarten Provision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Das ist nicht festgelegt. Provisionen werden frei verhandelt. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.

Für welche Immobilienarten gelten die neuen Regelungen?

  • Einfamilienhaus
  • Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
  • Einfamilienhaus auf Erbbaugrundstück
  • Grundstück und Erstellung Einfamilienhaus (vertragliche Verknüpfung)
  • Baugrundstück
  • Eigentumswohnung
  • Wohnungspaket
  • Zweifamilienhaus
  • Ferienhaus (gewerbliche Vermietung)
  • Ferienhaus/ -wohnung (Selbstnutzung, ganzjährig möglich)
  • Mietshaus
  • Gewerbeimmobilie
  • Spezialimobilien

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