16. Januar 2023

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)- Was Sie als Vermieter in 2023 bei Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu beachten haben

Angesichts der hohen Strom- und Gaspreise hat der Bund im November letzten Jahres das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet.

Worauf Sie als Vermieter  innerhalb einer Eigentümergemeinschaft in 2023 zu achten haben -hier unser Überblick.

EWSG – was steht drinnen und wann wurde es erlassen

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde am 14. November 2022 beschlossen, am Folgetag vom Bundespräsidenten unterzeichnet und trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. November 2022 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die deutschen Wärmekunden und Endverbraucher von Erdgas angesichts der hohen Preise mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Zusammengefasst lässt sich festhalten: Der Dezember-Abschlag für Wärme und Gas wird vom Bund bezahlt.

Im Einzelnen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte einen entsprechenden Entwurf für dieses Soforthilfegesetzt vorgelegt, um einerseits Haushaltskunden andererseits aber auch Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen kWh im Jahr verbrauchen, mit der sogenannten Dezemberhilfe zu entlasten. Damit reagierte die Bundesregierung auf die Empfehlungen, die die von ihr eingesetzte Experten-Kommission Gas und Wärme in ihrem Zwischenbericht am 10. Oktober 2022 unterbreitet hatten.

Darüber hinaus entwickelt die Arbeitsgruppe, die vom Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen initiiert worden war, weitere Elemente, die dann direkt auf die Strom- und Gaspreise abzielen. Diese sollen kurzfristig beschlossen werden, um den Winter für die relevanten Verbraucher erträglich zu machen. All diese Massnahmen wirken sich aber logischerweise auf die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aus.

Ganz praktisch: Was für Folgen sind zu bedenken?

Um Klarheit zu schaffen, müssen wir die verschiedenen Szenarien genauer beleuchten. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf den vermieteten Immobilien innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die jeweilige Wohnung verfügt über einen eigenen Gaszähler, sodass der Mieter den Versorgungsvertrag direkt abschließen kann. Er zahlt also die Abschläge direkt an den Versorger und dieser nimmt deren Verrechnung in der Jahresabrechnung vor, was sich als einfacher für die Dezemberhilfe darstellt.

2. Die Versorgungsverträge werden im Rahmen der WEG gemanagt:  Die Hausverwaltung berechnet die Heizkosten an den jeweiligen Eigentümer. Der wiederum rechnet die Heizkosten als Vermieter gegenüber seinem Mieter im Zuge der jährlichen Nebenkostenabrechnung ab.

Sofern also kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorger besteht, ergeben sich Besonderheiten für die Inanspruchnahme der Dezemberhilfe – schließlich erfolgen die Abrechnungen zunächst zwischen dem Versorger und dem Vermieter, der in der Folge mit dem Mieter abrechnet. Wie also wird sich die staatliche Unterstützung auswirken? Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vermieter die monatlichen Abschlagszahlungen im letzten Jahr noch nicht an die höheren Gas- und Strompreise angepasst hatten. Die Folge: Die höheren Kosten werden sich erst in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 niederschlagen – und die wird für die Mieter erst jetzt in diesem neuen Jahr erstellt.

Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung folgende Vorgehensweise vor: Sollten die monatlichen Abschlagszahlungen noch nicht an das neue Preisniveau angepasst worden sein, dann sollten die Entlastungen mit der nächsten Jahresabrechnung der Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden. Auf diese Weise erhalten die Mieter die finanzielle Unterstützung erst zu einem Zeitpunkt, an dem die im Verlaufe des Jahres 2022 gestiegenen Preise voll durchschlagen und zu hohen Nachzahlungen führen können. Selbstverständlich müssen Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu informieren, dass die Mieter die vom Staat initiierte finanzielle Entlastung erst im Zuge Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten.

Fazit: Das EWSG wirkt – es ist nur eine Frage des Abrechnungszeitpunktes

Die finanzielle Unterstützung der Bevölkerung ist angesichts der gestiegenen Gas- und Wärmepreise ein wichtiger Schritt. Allerdings kommt es auf die konkrete Konstellation an, wann diese Dezemberhilfe monetär zum Tragen kommt. Sofern Sie als Vermieter innerhalb einer WEG die Versorgungsverträge für Ihre Mieter verwalten, dann sollten Sie genau auf die Abrechnungen aus dem Jahre 2022 achten. Die Dezemberhilfe 2022 muss ausgewiesen sein. Und diese ist ebenso gesondert ausgewiesen an die Mieter in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung weiterzugeben.

Wie sich die weiteren Erleichterungen der Bundesregierung gestalten, bleibt erst einmal abzuwarten. Bislang sind Preisdeckel für Gas- und Strompreise im Gespräch, deren Umsetzung jedoch recht kompliziert ist. Darüber hinaus wird darüber diskutiert, dass immer auch ein Anreiz zum Sparen geschaffen werden soll. So soll es beispielsweise einen Bonus geben, wenn Gaskunden ihren Verbrauch deutlich reduzieren. Sobald hier Klarheit herrscht, werden wir Sie detailliert dazu informieren, wie sich die Regelungen auf Vermieter auswirken.

Bildquelle : www.pixabay/ copyright Kobitriki

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