30. Mai 2024

Finanzielle Risiken beim Wohnungskauf Warum die Instandhaltungsrücklage beim Erwerb von Bestandswohnungen eine wichtige Rolle spielt

Der Immobilienkauf ist eine bedeutende Entscheidung und Investition, die sorgfältige Überlegung und Planung erfordert.

Eine der zentralen Fragen, die sich potenzielle Käufer aktuell immer wieder stellen, ist, ob sie in eine Bestandsimmobilie oder in einen Neubau investieren sollen, denn in den letzten Jahren haben wirtschaftliche Unsicherheiten sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene das Umfeld für den Erwerb von Neubauwohnungen erheblich beeinflusst. Insbesondere die Risiken einer möglichen Insolvenz des Bauträgers und die damit verbundene Rückabwicklung des Kaufes halten viele Kunden aktuell davon ab, in einen Neubau zu investieren.

Im Falle einer Bauträger-Insolvenz kann es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen. Dies bedeutet, dass der Käufer zwar sein Geld zurückfordert, dies aber oft nicht vollständig oder nur mit großem Aufwand und Zeitverlust gelingt.

Bei Bestandsimmobilien ist das Risiko einer Rückabwicklung minimal, da die Immobilie bereits existiert und alle rechtlichen Schritte vor dem Kauf abgeschlossen sind. Aber auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie gibt es viele Faktoren, die potenzielle Käufer berücksichtigen müssen, um finanzielle Sicherheit zu schaffen.

Einer der oft übersehenen, aber äußerst wichtigen Aspekte ist in diesem Zusammenhang die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Instandhaltungsrücklagen sind für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein wichtiges finanzielles Polster, um notwendige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Diese Rücklagen sollen sicherstellen, dass die Gebäude und Anlagen langfristig in einem guten Zustand bleiben und unerwartete finanzielle Belastungen für die Eigentümer vermieden werden.

Die Rücklagen sind zweckgebundene finanzielle Reserven, die für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an gemeinschaftlichem Eigentum vorgesehen sind. Dazu zählen beispielsweise das Dach, die Fassade, Treppenhäuser , Aufzugsanlagen oder Gemeinschaftsflächen.

Eine gut geführte Instandhaltungsrücklage schützt die Eigentümer vor unerwarteten finanziellen Belastungen und trägt dazu bei, den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

Daher ist es für Käufer unerlässlich, die Höhe und die Verwendung der Instandhaltungsrücklage der WEG vorab zu prüfen, um die finanzielle Stabilität und die zukünftigen Kosten realistisch einschätzen zu können, denn ein häufiges Problem – vorallem in älteren Bestandsgebäuden und WEGs –  ist tatsächlich die unzureichende Bildung von Instandhaltungsrücklagen. Wenn die monatlichen Beiträge zu niedrig angesetzt werden, reichen die Rücklagen oftmals nicht aus und ohne ausreichende Rücklagen kann es zu Sonderumlagen kommen, die kurzfristig unerwartet hohe Kosten verursachen können.

Die Verteilung einer solchen Sonderumlage erfolgt in der Regel nach dem Miteigentumsanteil der jeweiligen Wohnungseinheit. Der Miteigentumsanteil ist in der Teilungserklärung eingetragen und bestimmt sich häufig nach der Wohnfläche der jeweiligen Einheit.

Angenommen, eine WEG beschließt eine Sonderumlage von insgesamt 50.000 Euro für die Sanierung des Daches. Die Verteilung erfolgt nach Miteigentumsanteilen. Wenn ein Eigentümer einen Miteigentumsanteil von 10% hat, muss dieser 10% der 50.000 Euro bezahlen, also 5.000 Euro.

Beim Kauf von Bestandsimmobilien und der finanziellen Planung ist die Instandhaltungsrücklage also ein wichtiger Faktor, der nicht übersehen werden sollte und unbedingt in die monetäre Gesamtbetrachtung eines Immobilienerwerbes von vorne herein in die Kostenkalkulation miteinbezogen werden sollte.

Bildquelle : www.pixabay.de/ wir_sind_klein

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