So, wie sich laut einer Anekdote der Heidelberger Student Viktor Hase in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer vorgetäuschten Unwissenheit aus einer prekären Situation gezogen hat, funktioniert es heute nicht mehr. Zumindest, was Immobiliengeschäfte anbelangt.
Seit dem 13. August 2008 gilt in Deutschland das sogenannte Geldwäschegesetz, das Gesetz über das Aufspüren von schweren Straftaten, kurz GwG genannt. Dieses Gesetz soll die Finanzierung von organisierter Kriminalität und Terrorismus durch illegale Geldwäsche verhindern. Im Rahmen des GwG (§2 Abs.1 Nr.10) werden deshalb bestimmte Berufsgruppen mit einer besonderen Sorgfaltspflicht belegt. Dazu zählt auch die Berufsgruppe der Immobilien-Makler.
Was bedeutet das GwG für Sie als Immobilienkunde?
Wir sind als Immobilien-Makler verpflichtet, die Identität unserer Kunden zweifelsfrei festzustellen. Dafür genügen bei natürlichen Personen der gültiger Personalausweis oder Pass. Name, Anschrift, Ausweisnummer, Geburtsname- und Datum, Nationalität und die ausstellende Behörde müssen dokumentiert werden. In der Regel werden Ausweispapiere kopiert. Bei juristischen Personen ist es etwas komplexer. Hier muss auf jeden Fall eine Kopie des Handelsregistereintrages vorhanden sein. Das Entscheidende ist, egal, ob natürliche oder juristische Person, der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewährt. Ihre Daten sind also nur und ausschließlich Ihrem Makler bekannt. Immobilien-Käufe und -Verkäufe können nach wie vor in aller Diskretion erfolgen. Lediglich bei einem konkreten Verdachtsmoment, ist der Immobilien-Makler verpflichtet, dies bei der entsprechenden Behörde zu melden. Zu konkreten Verdachtsmomenten zählt beispielsweise, wenn der Kaufinteressent ohne nachvollziehbaren Grund keinen Ausweis vorlegen will oder auf Anonymität besteht. Oder, wenn der Interessent offensichtlich nur als Strohmann fungiert.
Wenn wir Sie also vor einem Kauf- oder Verkaufs-Abschluss nach Ihren Dokumenten fragen, dann dient das letztendlich nur Ihrer eigenen Sicherheit. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Projekt vertrauensvoll in unsere Hände legen. Bitte wenden Sie sich direkt an Frau Günay: +49 (0) 89 33 03 56-40.
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