Der Alleinauftrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und seinem Auftraggeber. Alternativ werden auch die Begriffe „Maklerdienstvertrag“ oder „Makleralleinauftrag“ verwendet. Eine wichtige Regelung bezieht sich darauf, dass nur einem Makler der Auftrag zur Vermarktung eines Objektes erteilt werden darf. Darüber hinaus kann in einem qualifizierten oder erweiterten Alleinauftrag der Ausschluss einer durch den Verkäufer selbst initiierten Vermarktung festgelegt werden.