Im Gegensatz zu einem aufwendigen und kostenintensiven Bauantrag kann ein Bauherr bereits mit einer Bauvoranfrage einzelne Punkte in Bezug auf sein Vorhaben rechtsverbindlich klären. Meist bezieht sich diese Anfrage auf die Zulässigkeit seines Bauvorhabens im Rahmen des Bebauungsplans, um beispielsweise eine Entscheidung über den Kauf eines Grundstücks treffen zu können. Erteilt würde dann eine Bebauungsgenehmigung, die wiederum unabhängig von der separat zu beantragenden Baugenehmigung ist.