In einem Bebauungsplan, der als Bauleitplan verbindlich ist, wird geregelt, auf welche Art und Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Daraus leitet sich die mögliche Nutzung der freibleibenden Flächen ab. Zuständig für die Erstellung von Bebauungsplänen ist die jeweilige Gemeinde, die in ihrer Satzung die Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Flächen festlegt. Eine klare gesetzliche Regelung zur Gestaltung eines Bebauungsplanes existiert nicht, er kann auch in Textform umgesetzt werden.