Ein Kreditgeber legt mit der Beleihungsgrenze den maximalen Wert des finanzierten Objektes fest, der sich während der Laufzeit des Kredites bei einem Wiederverkauf erzielen lässt. Der Beleihungswert stellt demnach die maximale Kreditsumme dar, um eventuelle Marktschwankungen auszugleichen, wird zur Festlegung der Beleihungsgrenze ein Risikoabschlag berücksichtigt.
Dieses Verfahren wird bei der Bewertung der Sicherheiten für Baufinanzierungen ebenso angewendet wie bei der Sicherheitenstellung in Form von Wertpapieren, Rechten oder Mobilien.