Der Bodenrichtwert wird als Durchschnittswert aus Kaufpreisen ermittelt und stellt einen Lagewert dar, der für ein Areal mit im Grunde gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen gilt. Damit bezieht er sich auf ein Grundstück, nämlich das Richtwertgrundstück, mit für dieses Areal typischen Eigenschaften. Als Ermittlungsgrundlage gilt die Kaufpreissammlung, die nach § 195 BauGB vom Gutachterausschuss geführt wird.
Der tatsächliche Kaufpreis ist nicht mit dem Bodenrichtwert zu verwechseln, da es durchaus Unterschiede zwischen dem relevanten Grundstück und dem Richtwertgrundstück geben kann. Dazu zählen beispielsweise der Erschließungszustand, die Gestaltung des Grundstücks oder dessen Größe, aber auch die Art und der Umfang der baulichen Nutzung. Weitere Aspekte, die sich auf den Bodenwert auswirken können, sind die Infrastruktur, die konkrete Lage oder die jeweilige Situation am Markt.