Als einseitige Willenserklärung ist ein Finanzierungsantrag als Angebot zum Vertragsabschluss zu verstehen. Die Form wird dabei so gewählt, dass eine Annahme des Finanzierungsantrags ausreicht, um den eigentlichen Vertrag zustande kommen zu lassen. Dazu muss ein Finanzierungsantrag die grundlegenden Komponenten, wie zum Beispiel die Vertragspartner, den Gegenstand sowie die Gegenleistung, enthalten. Sollten diese Punkte nicht ausreichend erklärt sein, ist ein solcher Antrag unwirksam. Sobald der Antrag angenommen ist, gilt der Finanzierungsvertrag als geschlossen.