Als Flächennutzungsplan wird der Bauleitplan der betreffenden Gemeinde bezeichnet, der entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) entwickelt wird. Hier wird die vorgesehene Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Gemeinde in Grundzügen festgelegt, um den Bedürfnissen auch künftig Rechnung tragen zu können. Auszuweisen sind Bauflächen, Parkanlagen, öffentliche Gebäude, aber auch Flächen für Land- und Forstwirtschaft. Die Bauflächen sind wiederum nach Art der Nutzung in Wohn- oder Sonderbauflächen sowie gemischte Bauflächen zu unterscheiden und eventuell auch als separate Siedlungsgebiete auszuweisen.