Als deutsches Bundesgesetz trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1.11.2020 in Kraft. Es führt drei bisherige Gesetze und Verordnungen zusammen: das Energieeinspargesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung. Damit befasst sich das GEG mit neuen Anforderungen an Gebäuden in Bezug auf deren energetische Qualität, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung und Anwendung von Energieausweisen.