Immobilien von A-Z
ein Lexikon zum Nachlesen

Geldwäschegesetz

Mit dem Geldwäschegesetz (GwG) werden Wirtschaftsakteure zur aktiven Mitwirkung bei der Geldwäscheprävention aufgefordert. Das GwG umfasst Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure, deren Kunden zu identifizieren und die erhobenen Daten aufzubewahren. Geldwäsche, also die Verschleierung der Existenz und Herkunft von aus illegalen Geschäften stammenden Geldmitteln, wurde im Jahr 1992 als Straftatbestand definiert und seither von den zuständigen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer geahndet.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Wenden Sie sich an uns, gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen. 

+49-(0)-89-330356-40 Bürozeiten: Mo-Fr von 8.30 bis 18 Uhr
info@chriscon.de
Schreiben Sie uns! Wir melden uns umgehend

Gülriz Günay

Chriscon e.K.

Videokonferenz
Chatten Sie mit uns live! Interaktiv von überall
Termin vereinbaren Persönlich und individuell Jetzt Termin anfragen