Mit der Grundschuldbestellung erklärt der Darlehensnehmer die Zustimmung, das jeweilige Grundstück zur Besicherung einer Finanzierung zu belasten. Auf dieser Grundlage kann beim Notar die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch beantragt werden. Die Grundschuldbestellung muss dazu notariell beglaubigt und vorgelegt werden. Damit sichert sich der Eigentümer ab, da eine Eintragung durch Dritte oder Unberechtigte ausgeschlossen wird. Mit einer Grundschuldbestellung sichert sich der Kreditgeber das Recht auf Verwertung des Grundstückes zu, ohne dass das Eigentum angetastet wird: Sollten die Zahlungsverpflichtungen aus dem Kredit nicht eingehalten werden, hat der Kreditgeber allerdings Zugriff.