Für ein Mietobjekt lässt sich auch eine variable Miete vereinbaren, die von einer Basismiete ausgeht und an bestimmte Parameter als Preisindex gebunden ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnraum sind im § 557b BGB geregelt. Folgende Voraussetzungen müssen dabei eingehalten werden:
- Bezugsgrundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes
- Miete wird jeweils für ein Jahr beibehalten
- Erhöhungen werden schriftlich und mit Berechnung geltend gemacht, ein Einverständnis des Mieters ist nicht notwendig
- zusätzliche Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind ausgeschlossen
Auch bei Modernisierungen können Vermieter nur eine Mieterhöhung durchsetzen, wenn mit diesen Maßnahmen behördliche oder gesetzliche Auflagen erfüllt werden.