Ist das Wirtschaftsjahr gemäß Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinsacht abgelaufen, hat der Verwalter die Finanzen abzurechnen. Diese Jahresabrechnung muss geordnet und nachvollziehbar die Vorgänge innerhalb des relevanten Zeitraums abzubilden.
Folgende Bestandteile sind für eine Jahresabrechnung vorgesehen:
- Gesamtübersicht aller Einnahmen und Ausgaben
- Einzelabrechnungen für die einzelnen Wohnungen
- Übersicht aller Einzelabrechnungen inklusive eventueller Zahlungsrückstände
- Stand der Instandhaltungsrücklagen zum Stichtag sowie Entwicklung
- Aktueller Vermögensstand der Wohnungseigentümergemeinschaft – ist allerdings nicht verpflichtend
- Sonstige Anlagen, wie beispielsweise Ableseprotokolle und Heiz- und Warmwasser-Abrechnungen