Das auch als Vermessungsamt bezeichnete Katasteramt ist für die Kartierung und Vermessung aller Gebäude, Grundstücke sowie landschaftlicher Gegebenheiten zuständig. Auf der Grundlage der durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführten Vermessungen werden die Flurkartenwerke erstellt. Diese enthalten alle relevanten Daten zum jeweiligen Grundstück, wie beispielsweise zur Lage und Größe sowie zu den darauf errichteten Gebäuden. Sowohl bei der Einholung einer Baugenehmigung als auch zur Beantragung einer Baufinanzierung ist die Vorlage des entsprechenden Auszugs aus der Flurkarte notwendig.