Mit einem Kaufvertrag verschafft der Verkäufer dem Erwerber die Rechtsinhaberschaft an der jeweiligen Sache gegen einen Kaufpreis. Bei Immobilienverkäufen muss ein Notar eingeschaltet sein, der den Kaufvertrag aufsetzt und beiden Parteien zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Einsicht vorlegt. Folgende Informationen sollten aus dem Vertragswerk hervorgehen:
- Verkäufer und Käufer
- präzise Auskunft zum Kaufobjekt inklusive Grundbuchauszug mit allen relevanten Einträgen
- Auflassungsvormerkung und Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
- Genehmigungen, eventuelle Grundpfand- oder Vorkaufsrechte
- Übergabetermin und Besitzwechsel
- Umgang mit Gewährleistungsrechten
- Maklerprovision als Zahlungsversprechen zu Gunsten Dritter
- Energieausweis