Immobilien von A-Z
ein Lexikon zum Nachlesen

Kündigungsfristen

Als Kündigungsfristen gelten die vereinbarten zeitlichen Spannen zwischen Erklärung der Kündigung und der daraus folgenden Beendigung eines Vertrages. Diese Fristen ermöglichen es den Vertragspartnern, sich auf die Veränderung einzustellen und neue Vertragspartner zu akquirieren. Insbesondere in der Wohnungsvermietung, aber auch im Arbeitsrecht werden relativ lange Kündigungsfristen vereinbart, um den strukturell unterlegenen Vertragspartner einen besonderen Schutz zu gewähren.
So sind die Kündigungsfristen für Wohnungsmietverträge für Mieter anders geregelt, als dies für Vermieter der Fall ist:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt bei einem unbefristeten Mietvertrag maximal drei Monate, kann aber auch kürzer vereinbart werden.
  • Vermieter hingegen müssen die Mietdauer beachten: Bei weniger als fünf Jahren können Vermieter begründet mit einer Frist von drei Monaten kündigen, bei mehr als fünf Jahren mit sechs Monaten und bei mehr als acht Jahren mit neun Monaten. Wurde der Mietvertrag bis zum Herbst 2001 abgeschlossen, können nach zehn Jahren Mietzeit auch 12 Monate Kündigungsfrist zum Tragen kommen – für Mieter jedoch nicht.

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Gülriz Günay

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