Der amtliche Lageplan setzt sich gemäß Bauordnung aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen und muss obligatorisch einem Bauantrag beigefügt werden. Einerseits muss das Baugrundstück beschrieben werden, also Informationen zum Bauherrn, zu den Flächen, Geschossen und Baumassenzahlen, zu Baulasten und zu den Nachbargrundstücken enthalten. Andererseits müssen Zeichnungen im Maßstab 1 : 500 enthalten sein, beispielsweise der Umriss des geplanten Bauwerks auf dem Grundstück, die Dachform inklusive Dachneigung und die Abstandsflächen im Kontext der angrenzenden Grundstücke und der dortigen Bebauung.
Zuständig für die Erstellung des amtlichen Lageplans ist regelmäßig ein vereidigter Vermessungsfachmann, ein Vermessungsingenieur oder eine entsprechende Behörde, die die amtliche Flurkarte als Grundlage verwendet.