Wurde für einen Kreditgeber ein Sicherheitsrecht auf ein bestimmtes Grundstück im Grundbuch eingetragen, wie zum Beispiel eine Hypothek, kann dieses nur mit dem Einverständnis des Gläubigers gelöscht werden. Für diese Löschungsbewilligung sieht das Grundbuchrecht eine notarielle Form vor.
Die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld wird als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder einen anderweitigen Kredits vorgenommen. Damit hat der Gläubiger im Falle einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers Zugriff auf die Immobilie und kann diese in letzter Konsequenz über eine Zwangsversteigerung verwerten, um die noch offenen Kreditschulden abzulösen. Ist der Kredit jedoch getilgt, sorgt erst die Löschungsbewilligung für die Bereinigung des Grundbuchs um dieses Sicherheitsrecht.