Immobilien von A-Z
ein Lexikon zum Nachlesen

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Pflichten aller Dienstleister, die nach §34c GewO eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes benötigen. Dazu zählen Bauträger, Immobilienmakler und Darlehensvermittler.
So befasst sich die MaBV beispielsweise zum Schutz des Immobilienkäufers mit der Frage, wann der Bauträger vom Käufer Zahlungen entgegennehmen darf und in welcher Form diese abgesichert werden müssen. Darüber hinaus ist die Zweckbindung der Zahlungen ebenso festgelegt wie die vom eigenen Vermögen getrennte Verwaltung der Kundengelder oder die Stellung von Bürgschaften sowie die Bezahlung nach Baufortschritt.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Wenden Sie sich an uns, gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen. 

+49-(0)-89-330356-40 Bürozeiten: Mo-Fr von 8.30 bis 18 Uhr
info@chriscon.de
Schreiben Sie uns! Wir melden uns umgehend

Gülriz Günay

Chriscon e.K.

Videokonferenz
Chatten Sie mit uns live! Interaktiv von überall
Termin vereinbaren Persönlich und individuell Jetzt Termin anfragen