Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Pflichten aller Dienstleister, die nach §34c GewO eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes benötigen. Dazu zählen Bauträger, Immobilienmakler und Darlehensvermittler.
So befasst sich die MaBV beispielsweise zum Schutz des Immobilienkäufers mit der Frage, wann der Bauträger vom Käufer Zahlungen entgegennehmen darf und in welcher Form diese abgesichert werden müssen. Darüber hinaus ist die Zweckbindung der Zahlungen ebenso festgelegt wie die vom eigenen Vermögen getrennte Verwaltung der Kundengelder oder die Stellung von Bürgschaften sowie die Bezahlung nach Baufortschritt.