Das am 1.6.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG) wird im Allgemeinen als Mietpreisbremse bezeichnet. Es findet Anwendung in einigen Großstädten und hunderten Gemeinden. Gegenstand ist die Eindämmung der Mieterhöhung beim Abschluss von Mietverträgen, sodass der neue Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete nur um bis zu zehn Prozent übersteigen darf. Ausgenommen sind neu gebaute und umfassend sanierte Wohnungen.