Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) umfasst weitere Änderungen im Mietrecht. So wurde beispielsweise die Modernisierungsumlage abgesenkt, darüber hinaus erhalten Mieter einfachere Möglichkeiten zur Rüge von Verstößen gegen die Mietpreisbremse eingeräumt.