Der Mietspiegel wird von Städten und größeren Gemeinden geführt, um für die jeweilige Ortschaft die ortsübliche Vergleichsmiete außerhalb des sozialen Wohnungsbaus zu erfassen. Meist wirken die relevanten Interessengruppen, wie zum Beispiel Vermieter- und Mieterverbände, an der Übersicht mit, um eine möglichst breite Datenbasis zu schaffen. Die im Mietspiegel ausgewiesene Vergleichsmiete gilt als Richtwert für Mieterhöhungen.
Erfasst wird die durchschnittliche Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche für Wohnungen mit unterschiedlichen Größen, Ausstattungen und Lagen. Einerseits wird so der nicht preisgebundene Wohnungsmarkt transparenter, andererseits können Streitfälle zwischen den Mietparteien vermieden oder schneller geschlichtet werden.
Eine besondere Rolle spielt der Mietspiegel bei der Mietpreisbremse, die insbesondere in Regionen mit angespannter Wohnungslage festgelegt werden kann. In diesen Gegenden dürfen die Mieten bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen – mit einigen Ausnahmen.