Als Modernisierungsmieterhöhung wird eine Sonderform der Erhöhung von Wohnungsmieten bezeichnet: Der Vermieter kann nach einer abgeschlossenen Vermietung die angefallenen Kosten zum Teil auf den Mietpreis umlegen. Im Zuge des Mietrechtsanpassungsgesetzes wurde diese Umlage von vorher elf auf aktuell acht Prozent der für die relevante Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten begrenzt.