Immobilien von A-Z
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Nebenkostenabrechnung

Die auch als Betriebskostenabrechnung bezeichnete Nebenkostenabrechnung enthält alle Kosten, die nicht vom vereinbarten Mietpreis abgedeckt werden. Unterschieden werden die warmen und kalten Nebenkosten: Während zu den warmen alle Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten zählen, beziehen sich die kalten Betriebskosten auf alle sonst anfallenden Positionen, die aus laufenden Kosten resultieren. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Wasser und Abwasser, Schornsteinfeger, Kabelfernsehen oder die Müllabfuhr. Einmalig anfallenden Kosten gehören demnach nicht in die Abrechnung.

Die Nebenkostenabrechnung muss klar strukturiert werden, sodass der Mieter die Kostenpositionen sowie den genauen Abrechnungszeitraum eindeutig zuordnen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters verlangen. Darüber hinaus gilt für die Übergabe der Abrechnung die Frist von 12 Monaten nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraums. Sollte diese überschritten werden, muss der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren.

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Gülriz Günay

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