Mit der Nettokaltmiete wird die Wohnungs- oder Hausmiete ohne Nebenkosten ausgewiesen, sie bezieht sich also auf die Kosten, die Vermieter für die reine Nutzung der Wohnräume erhebt. Demnach dürfen als Nettokaltmiete weder die Kosten für Sammelheizung oder Warmwasserversorgung ausgegeben, noch dürfen die kalten Nebenkosten hinzugerechnet werden. Werden Zuschläge wegen einer vorhandenen Möblierung, Untervermietung oder für eine anderweitige Nutzung der Räume erhoben, müssen diese ebenfalls getrennt von der Nettokaltmiete ausgewiesen werden.
Diese Grundmiete wird zur Erfassung im Mietspiegel und Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen.