Als Nutzfläche wird der Anteil der Grundfläche eines Gebäudes bezeichnet, der entsprechend einer Zweckbestimmung genutzt werden kann. Reine Funktionsflächen, wie zum Beispiel Heizungs- oder technische Betriebsräume, zählen nicht zur Nutzfläche, ebenso wenig Verkehrsflächen wie Treppen, Flure, Eingänge und Aufzüge.
Als Wohnfläche werden wiederum alle anrechenbaren Grundflächen in den Räumen einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnet. Unterschieden wird somit danach, ob die Fläche bewohnt oder genutzt werden kann. Entscheidend sind die Regelungen der Wohnflächenverordnung. So gehören Zubehörräume, wie beispielsweise Dach- oder Kellerräume, Wirtschafts- und Geschäftsräume sowie Räume, die dem Bauordnungsrecht nicht entsprechen, nicht zur Wohnfläche.