Das Kürzel SCHUFA steht für die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditabsicherung“, die als Gemeinschaftseinrichtung der deutschen kreditgebenden Wirtschaft Informationen sammelt und den Vertragspartnern zur Verfügung stellt. Im Fokus stehen dabei die Daten, aus denen sich Rückschlüsse zur Kreditwürdigkeit ziehen lassen. Dazu zählen über die persönlichen Informationen hinaus vor allem die Erfassung und Überwachung von Krediten, Konto- und Kreditkartenverträgen sowie Ratenzahlungsvereinbarungen. Verbraucher müssen zur Erfassung ihrer Daten ihr Einverständnis erklären, diese SCHUFA-Klausel ist in der Regel obligatorischer Bestandteil bei Vertragsabschlüssen.
Wird ein vertragswidriges Verhalten, wie beispielsweise Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle, registriert, werden die teilnehmenden Unternehmen von der SCHUFA informiert. Auf der anderen Seite fordern vielfältige Unternehmen, also über die Banken hinaus auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Vermieter, bei der SCHUFA eine Bonitätsauskunft an, um aus dem bisherigen Zahlungsverhalten Chancen und Risiken für die Zukunft abzuleiten.