Der Begriff Sicherheitsleistung wird in verschiedenen Bereichen verwendet, bei der Sicherheiten für künftige Leistungen oder Ansprüche gefragt sind. Im Zusammenhang mit einer Mietkaution bedeutet das: Der Mieter stellt eine Sicherheitsleistung bis zu drei Monats netto Mieten bereit, welche als Mietkaution angelegt werden muss. Im Bedarfsfall kann der Vermieter darauf zurückgreifen, wenn der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Die Sicherheitsleistung dient damit der Absicherung aller künftigen Ansprüche eines Vermieters aus einem Mietverhältnis.