Sondernutzungsrechte schaffen die Grundlage dafür, dass ein Wohnungseigentümer bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums de facto wie ein Alleineigentümer nutzen kann. Beispiele sind Stellplätze oder Kellerräume. Ein solches Sondernutzungsrecht kann sowohl in der Teilungserklärung als auch im Nachhinein zwischen den Wohnungseigentümern vereinbart werden.