Die überbaubare Grundstücksfläche kann Bestandteil eines Bebauungsplans sein. Synonyme Begriffe sind überbaute oder bebaubare Grundstücksfläche, gemeint ist jedoch immer der Abschnitt eines Grundstückes, auf dem ein Gebäude errichtet werden darf. Im Bebauungsplan wird diese Fläche als Grafik dargestellt und durch Baugrenzen oder Baulinien begrenzt. Bei einem Neubau sind Dokumentation und Berechnung der überbaubaren Grundstücksfläche maßgeblich, um eine Baugenehmigung erteilt zu bekommen.