Wird ein laufender Kredit durch einen neuen abgelöst, handelt es sich um eine Umschuldung. Die kann sinnvoll werden, sollten sich die aktuellen Finanzierungskonditionen im Vergleich deutlich verbessert haben. In diesem Fall wird über die noch offenstehende Kreditsumme ein neuer Kreditantrag gestellt. Wird dieser genehmigt, löst die neue Bank den laufenden Kredit direkt bei der bisherigen Bank ab.
Bei Immobilienfinanzierungen ist die Zinsbindungsfrist zu beachten, während der eine Umschuldung entweder ganz oder nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Die Höhe dieser Entschädigung wird von der bisherigen Bank berechnet, um einen Ersatz für die entgehenden Zinseinnahmen zu erhalten. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung ist die Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung sogar notwendig, alternativ bietet die Bank von sich aus einen neuen Kreditvertrag an.