Ist die Immobilie mit anderen Immobilien vergleichbar, was insbesondere bei Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken zutrifft, kann das Vergleichswertverfahren zur Wertermittlung angewendet werden. Sollten allerdings nicht ausreichend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen, lassen sich Immobilien aus vergleichbaren Gebieten heranziehen, um eine Orientierung zu erzielbaren Preis zu erhalten.