Die Begriffe „Marktwert“ und „Verkehrswert“ werden synonym verwendet und beziehen sich auf den mittleren Wert, zu dem sich eine Immobilie gleicher oder weitestgehend ähnlicher Lage, Größe und Beschaffenheit in der jeweiligen Gegend verkaufen lässt. Damit umfasst der Marktwert sowohl den Bodenwert als auch den Ertragswert des Gebäudes, wobei jedoch die individuellen Verhältnisse unberücksichtigt bleiben.
Es wird demnach der Durchschnittswert der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sicher erzielbaren oder erzielten Preise angesetzt. Als Datengrundlage dienen beispielsweise die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die die Bodenrichtwerte veröffentlichen.