Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt als deutsche Verordnung die Definition von Wohnflächen und deren Berechnung. Gegenstand ist ausdrücklich der Mietwohnraum, der vor allem im Kontext mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) nach den geltenden Vorschriften zu berechnen ist. Dazu zählt beispielsweise die Regel, dass die Flächen von Balkonen oder Terrassen sowie von nicht beheizbaren Wintergärten maximal zur Hälfte zum Wohnraum zählen
Mit der Wohnflächenverordnung wurden zum 1.1.2004 die §§ 42 – 44 der II. Berechnungsverordnung abgelöst, Allerdings müssen bereits vor 2004 erstellte Berechnungen zur angepasst werden, sollten bauliche Veränderungen am betreffenden Wohnraum durchgeführt worden sein.