Immobilien von A-Z
ein Lexikon zum Nachlesen

Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt als deutsche Verordnung die Definition von Wohnflächen und deren Berechnung. Gegenstand ist ausdrücklich der Mietwohnraum, der vor allem im Kontext mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) nach den geltenden Vorschriften zu berechnen ist. Dazu zählt beispielsweise die Regel, dass die Flächen von Balkonen oder Terrassen sowie von nicht beheizbaren Wintergärten maximal zur Hälfte zum Wohnraum zählen
Mit der Wohnflächenverordnung wurden zum 1.1.2004 die §§ 42 – 44 der II. Berechnungsverordnung abgelöst, Allerdings müssen bereits vor 2004 erstellte Berechnungen zur angepasst werden, sollten bauliche Veränderungen am betreffenden Wohnraum durchgeführt worden sein.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Wenden Sie sich an uns, gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen. 

+49-(0)-89-330356-40 Bürozeiten: Mo-Fr von 8.30 bis 18 Uhr
info@chriscon.de
Schreiben Sie uns! Wir melden uns umgehend

Gülriz Günay

Chriscon e.K.

Videokonferenz
Chatten Sie mit uns live! Interaktiv von überall
Termin vereinbaren Persönlich und individuell Jetzt Termin anfragen