Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) gibt den rechtlichen Rahmen zur gewerblichen Vermittlung von Wohn- und gemischt genutzten Räumen vor. Einerseits werden die Rechte und Pflichten eines Maklers beschrieben, andererseits die Regelungen in Bezug auf einen Maklervertrag sowie die daraus resultierende Provision. Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 wurde klargestellt, dass ein Vermarktungsauftrag durch einen Vermieter provisionspflichtig ist. Der Wohnungssuchende hingegen muss keine Provision dafür bezahlen, sollte er sich für die Wohnung entscheiden.
Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.